Heftübersicht
Online lesen!
Herausgeber
Links
Bestellung
Startseite
Bücherbrücke
Kontakt
DIE BRÜCKE online lesen

Jürgen Lott

Religionsunterricht als „hermeneutische Aufgabe“.
GERT OTTO und die Debatte über Religion in der Schule

************************************************************************************************************************************

zur Startseite

 

Übersicht

Literatur

******************************************************************************************

Hinweis: Diesen Artikel von Jürgen Lott finden Sie hier auch als pdf-Datei zum Download.
******************************************************************************************

 

 

Vorbemerkungen: Gert Otto und Bremen


Im Frühjahr 2005 ist der Mainzer Religionspädagoge Gert Otto verstorben. Er hat 40 Jahre die Diskussion über den Religionsunterricht in Bremen als „bekenntnismäßig nicht gebundener Unterricht in Biblischer Geschichte auf allgemein christlicher Grundlage“ (BGU, Art. 32 Brem LV) verfolgt. Im Rahmen des Bremer Streites über das Grundverständnis des BGU, der im Jahr 1965 vom Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen Urteil vom 23.10.1965) und dann am 13. Januar 1971 vom Bundesverfassungsgericht entschieden worden ist, hat Otto 1965 im Auftrag des Bremer Senats ein religionspädagogisches „Gutachten über den Religionsunterricht in Bremen“ (Otto, 1966) verfasst (ein juristisches Gutachten hat der Senat von dem Mainzer Rechtswissenschaftler Peter Schneider eingeholt). Das Bundes-verfassungsgericht hat (formal) den Streit beendet und die Verfassungsbeschwerde der Kirchen auf Feststellung, dass es sich beim BGU um einen Religionsunterricht auf allgemein protestantischer Grundlage handle, verworfen. Zur Erinnerung: Der Staatsgerichtshof hatte festgestellt: „Ist der BGU im Sinne des Art. 32 Abs. 1 LV `bekenntnismäßig nicht gebunden` und ´auf allgemein christlicher Grundlage` zu erteilen, so mag seine Gestaltung schwierig sein, aber er ist weder als eine religiöse noch als eine antireligiöse Unterweisung aufzufassen, und er ist in dieser Gestaltung auch jedenfalls denkbar …, ohne eine staatlich geformte Konfession darzustellen…“.
In seinem Gutachten beschritt Otto damals einen interessanten Weg, der auch in den aktuellen Auseinandersetzungen um den BGU in Bremen bedacht werden sollte. Er versuchte nicht, wie auch in der Folgezeit bis heute immer wieder versucht wird, eine Klärung durch Erhellung der historischen Herkunft des BGU zu erreichen. Er zeichnet vielmehr den BGU ein in die gegenwärtige religionspädagogische Diskussion zum Grundverständnis schulischen Religionsunterrichtes ein. Seine Begründung für dieses Vorgehen lautet: „Man wird … einem Sachverhalt, der in der Sprache einer anderen Zeit ausgedrückt ist, in seiner Gegenwartsbedeutung nicht dadurch gerecht, dass man nur die hinter dieser Sprache liegende Historie besichtigt. Dies gilt gerade auch für den BGU, dessen verfassungsmäßige Formulierung in ihrer Diktion eindeutig hinter die Entstehungszeit der Verfassung zurück verweist. Vielmehr geht es darum zu erkennen, dass Wandlungen der allgemeinen geistigen und gesellschaftlich-politischen Situation – hier speziell die theologische und pädagogische Diskussion sowie das Verhältnis Staat-Kirche und Schule-Kirche – auch neues Licht auf alte Formulierungen werfen können.“ (Otto 1966, in 1972, 47). Es geht Otto um den Versuch, die Intention der Väter der Verfassung in die Sprache der Gegenwart zu übersetzen und auf die gegenwärtige Denkebene zu überführen. Otto kam zu dem Ergebnis, dass „bekenntnismäßig nicht gebundener Unterricht“ die „angemessene kritisch-reflektierende Berücksichtigung der konfessionellen Prägungen der Inhalte des RU nicht aus, sondern sie sind aus der Logik der Sache gefordert.“ Nicht gegen solche sachgerechte Berücksichtigung geht die Intention des Art. 32 BLV, „sondern gegen institutionell-programmatische Konfessionalität und kirchliche Gebundenheit – beides im Sinne der ausschließlichen Bindung an je eine Konfession – des Unterrichts“ (aaO, 62). Es geht im BGU – so Otto 1965 - darum, der Pluralität konfessioneller Prägungen Rechnung zu tragen; des halb kann er im BGU auch keine neue staatliche Konfession sehen. Otto argumentiert damals aus Überlegungen in der bundesweiten Debatte über den Umgang mit der Pluralität der beiden christlichen Konfessionen. Hier entwickelte er sein Verständnis eines bi-konfessionellen RU (welches hier als zeitgenössische Bezugsgröße im Hintergrund steht). Wollte man den Gedanken heute aufgreifen, wäre die Diskussion über das Grundverständnis des BGU und seine zeit- und sachgerechte Weiterentwicklung heute auf die weiter ausdifferenzierte religiös-plurale Situation in Bremen zu beziehen. Dies ist auch konsequent zu leisten, hier aber nicht der Ort.
Später hat Otto intensiv die Diskussion über die Einrichtung einer Lehrerausbildung für den BGU in Bremen mit verfolgt und das Vorhaben, eine religionswissenschaftlich fundierte Religionspädagogik zu etablieren, mit großer Zustimmung begleitet. Er ist in den dreißig Jahren seit Eröffnung des Studiengangs Religionswissenschaft/Religionspädagogik verschiedentlich in Bremen gewesen und hat Vorträge in der Stadt und in Universitätsveranstaltungen gehalten. Dies alles ist Grund genug zu Erinnern und Gedenken.

Der Name GERT OTTO ist mit der (schulischen) Religionspädagogik der 2. Hälfte des 20. Jahrhunderts aufs Engste verbunden:
- RU als „hermeneutische Aufgabe“
- „Kritischer Religionsunterricht“ in einem demokratischen Schulwesen
- „bikonfessioneller“ Religionsunterricht
- „Religion“ contra „Ethik“
- „Allgemeine Religionskunde – Religionsunterricht für alle“
das sind die wichtigsten Stichworte und Positionen, die Gert Otto in der Religionsdidaktik nach 1950 und bis zu seinem Tod vertreten hat.*
Rainer Lachmann hat bereits vor über 25 Jahren in seiner Bamberger Antrittsvorlesung Ottos „religionspädagogische Entwicklung“ thematisiert, um daran grundsätzlich „Religionspädagogische Wandlungen als wissenschaftliches und ethisches Legitimationsproblem“ zu untersuchen. In diesem Zusammenhang hält er Gert Otto unsachgemäße „Anpassung an den Zeitgeist“** vor – ein Vorhalt, den sich in der Nachkriegs-Religionspädagogik mit ihren vielfältigen Versuchen didaktischer Modernisierung übrigens manch einer verschiedentlich hat gefallen lassen müssen.


*Eine vollständige Bibliographie (bis 1997) Gert Ottos hat Ursula Baltz-Otto zusammengestellt, abgedruckt in der Festschrift zu seinem 70. Geburtstag: Albrecht Grözinger/Jürgen Lott (Hg.): Gelebte Religion. Im Brennpunkt praktisch-theologischen Denkens und Handelns. Rheinbach 1997.

**R. Lachmann: Religionspädagogische Wandlungen als wissenschaftliches und ethisches Legitimationsproblem exemplifiziert an Gert Ottos religionspädagogischer Entwicklung. In: Der Ev. Erzieher 33 (1981), Heft 2, S. 86 ff